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NUTZUNG VEREINSEIGENER SCHUBKARREN

03.05.18 Die Schubkarren (Nr. 1 - 6) sind Eigentum des Vereins. Dur Unachtsamkeit bei der Verwendung stiegen hier in den letzten Jahren die Reparaturkosten stark an. Eine Senkung der Reparaturkosten kann aber durch umsichtiges Verhalten erreicht werden. Dies liegt im Interesse aller Mitglieder, denn die Kosten für die Unterhaltung und Reparaturen trägt der Verein und damit auch jedes Mitglied anteilig.

Die Schubkarren (Nr. 1 - 6) sind Eigentum des Vereins. Dur Unachtsamkeit bei der Verwendung stiegen hier in den letzten Jahren die Reparaturkosten stark an. Eine Senkung der Reparaturkosten kann aber durch umsichtiges Verhalten erreicht werden. Dies liegt im Interesse aller Mitglieder, denn die Kosten für die Unterhaltung und Reparaturen trägt der Verein und damit auch jedes Mitglied anteilig.

Damit wir auch weiterhin die Schubkarren allen Mitgliedern zur Verfügung stellen können, bitten wir folgende Regeln zu beachten:

  1. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit die Schubkarren kurzzeitig zu benutzen. Es besteht der Vertrauensgrundsatz.
  2. Die Schubkarren sind nach der Benutzung unverzüglich zum Stellplatz an der letzten Garage zurückzubringen.
  3. Tage an denen Arbeitseinsätze (siehe Aushang) geplant sind, ist die Nutzung zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr für den Verein reserviert. Änderungen bleiben vorbehalten.
  4. Eine Dauernutzung und der Verbleib der Schubkarren länger als ein Tag (z. B. 8:00 - 18:00 Uhr) sind nicht gestattet.
  5. Die Schubkarren sind zweckentsprechend zu verwenden. Hierbei ist folgendes zu beachten:
  • Der Reifen ist auf ausreichenden Luftdruck zu prüfen. (1,6 - 1,8 ATM)
  • Die max. Nutzlast bei der Beladung ist einzuhalten.
  • Nicht über Betonkanten, Steine, Nägel, Rosenschnitt oder sonstigen spitzen Gegenständen fahren. Bauschutt und Glasscherben sind hier besonders gefährlich.
  • Beschädigungen sind vom Nutzer unverzüglich dem Werkstattverantwortlichen oder dem Vorstand zu melden. Die Meldung kann auch schriftlich unter Angabe von Name, Datum, Schaden und evtl. Schadensgrund erfolgen.

ACHTUNG! Bei Nichteinhaltung der Regeln werden diese dann angeschlossen. Eine Ausgabe erfolgt dann nur noch gegen Unterschrift des jeweiligen Nutzers. Mutwillig oder grob fahrlässig verursachte Schäden werden dann in Rechnung gestellt.

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